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Ranza
Psychiatrie und Psychotherapie


Senza categoria

Erster Termin

Informationen an meine neuen Patienten,

Vor unserer ersten Sitzung bitte ich Sie, sich etwas Zeit zu nehmen damit Sie sich mit meiner
Arbeitsweise vertraut machen können.

Gesprächsdauer und -inhalt
Das erste Gespräch dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. In dieser ersten Begegnung werde
ich versuchen, möglichst viele Informationen über Sie und das Problem, das Sie zu mir
geführt hat zu erfahren. Falls es Missverständnisse in der Kommunikation geben sollte, ich
z.B. eine Aussage falsch interpretiert habe, bitte ich Sie mich jederzeit zu korrigieren. Gegen
Ende unseres ersten Termins werden wir eine mögliche Erklärung der Symptome erarbeiten.
Teilweise ist es wichtig, Informationen über Ihre persönliche Geschichte zu sammeln
(Anamnese) um die aktuellen Symptome zu verstehen.
Sobald ich diese Informationen gesammelt habe, werde ich Ihnen die diesbezüglichen
psychiatrischen Kenntnisse erklären und die möglichen Behandlungen mit ihrer Wirkung und
ihren Nebenwirkungen mit Ihnen besprechen. In einigen Fällen werden weitere
diagnostische Untersuchungen notwendig (Blutkontrolle, bildgebende Untersuchungen wie
MRI, etc.).
Falls notwendig, werden wir psychiatrische Verlaufstermine zur Kontrolle der Effektivität der
Therapie sowie psychotherapeutische Verlaufsgespräche planen. Verlaufstermine dauern
normalerweise 60 bis 75 Minuten.
Alle Informationen, die ich von Ihnen in Rahmen dieser Konsultationen erfahre, stehen unter
der beruflichen Schweigepflicht. Dies bedeutet grundsätzlich, dass diese ohne Ihr
Einverständnis nicht weitergeleitet werden dürfen.

Kosten und -übernahme
Meine Behandlungen sind im Grundleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen/
Unfallversicherungen enthalten, d.h. die Behandlungskosten werden von Ihrer Kasse
übernommen. Wo nicht anders angegeben, wird nach dem eidgenössischen Tarifsystem
TARMED abgerechnet. Falls Sie im HMO/ Hausarztmodell versichert sind, benötigen Sie eine
entsprechende Überweisung.

Die Zeit, die verrechnet wird, ist die, die ich für Ihre Therapie widme und umfasst nicht nur
die Zeit der Konsultation, sondern auch die, die ich für die Therapie insgesamt nutzte.
Beim ersten und zweiten Gespräch, bestehen die Leistungen, abgesehen von der
Konsultation im Eigentlichen, aus Dokumentation der Konsultation, allfällige Bestellung von
Akten, gegebenenfalls Telefonate mit zuweisenden oder anderen Ärzten sowie anderen
involvierten Personen / Stellen, Auswertung des Gesprächs, Anlegen des Patientendossiers,
gegebenenfalls schriftlicher Aufnahmebericht, Ausfüllen und Auswertung von Fragebögen,
etc…
Bei Verlaufskonsultationen werden neben dem eigentlichen Gespräch Leistungen für
Dokumentation des Verlaufs, Telefonate, E-Mail, SMS beantworten, Aktenstudium,
Verfassen von ärztlichen Zeugnissen, Versicherungs- und anderen Berichten, Auswertung der
Laborbefunde, Intervision und Supervision, Ausstellung von Rezepten und Verordnungen,
gegebenenfalls Einbezug von/Absprache mit Angehörigen, Betreuern oder weiteren
Behandlern, gegebenenfalls Verfassen eines Schlussberichtes am Ende der Behandlung
verrechnet.

Die Rechnungstellung sowie das gesamte Inkassoverfahren erfolgen in jedem Fall durch die
Ärztekasse Zürich. Aus diesem Grund bitte ich Sie höflichst darum, bereits im Voraus das
beiliegende Formular der Ärztekasse auszufüllen, damit wir mehr Zeit für das Gespräch zur
Verfügung haben.

Terminwesen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten ich Sie, mir dies so früh wie
möglich mitzuteilen. Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch oder
per E-Mail (laura.ranza@hin.ch) abgesagt werden, müssen Ihnen direkt verrechnet werden,
dieser Betrag darf nicht an die Krankenkasse weiterverrechnet werden.

Arbeitsunfähigkeitszeugnisse
Betreffend der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitszeugnissen möchte ich Sie bitten, die
Leitlinien der Swiss Insurance Medicine (SIM), der führenden Schweizerischen
Versicherungsmedizinischen Interessengemeinschaft, an welchen ich mich orientiere,
durchzulesen. Daraus wird ersichtlich, dass in Fällen, in denen keine für eine
Arbeitsunfähigkeit ausreichend schwere psychische Erkrankung vorliegt, auch keine
Arbeitsunfähigkeit attestiert werden darf. Auch kann rückwirkend in der Regel keine
Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen einen Einblick in meine Arbeitsweise gegeben zu
haben. Zögern Sie nicht bei Fragen oder Anliegen auf mich zuzukommen, gerne beantworte
ich diese.

Freundliche Grüsse
Dr. med. Laura Ranza